Der ver­meint­li­che “Tri­umph” des Esse­ner Feu­er­wehr­manns Sven Tomczak

Im Grun­de genom­men kom­men­tie­ren wir Hass­aus­brü­che und ver­meint­li­ches Tri­umph­ge­heul von Ras­sis­ten und Faschis­ten nicht.

Aber eine Aus­nah­me machen wir jetzt doch einmal.

Bei dem aus dem Umfeld der AfD Ober­hau­sen stam­men­den Sven Tomc­zak, der bis vor weni­gen Mona­ten noch im Vor­stand der AfD Ober­hau­sen war, fin­den sich in Bei­trä­gen auf sei­nem Face­book­pro­fil Namen, die er für die „Ver­ant­wort­li­chen“ hält für angeb­li­che „Lügen“ und „Ver­leum­dun­gen“. Dar­un­ter fin­det sich auch der Name der Jour­na­lis­tin Nadi­ne Gewehr, die er bereits vor Mona­ten in einem Face­book­bei­trag hef­tigst ange­grif­fen hatte.
Sie hat­te eben­so wie ande­re ledig­lich berich­tet über das, was dort für zig Mil­lio­nen Men­schen öffent­lich bei Face­book zu sehen war.
Und da hat S. Tomc­zak für die ras­sis­ti­schen und extrem rech­ten Inhal­te auf sei­nem Face­book Pro­fil schon sel­ber gesorgt.

Alle wis­sen, was mög­li­cher­wei­se beab­sich­tigt ist, wenn Namen in die­ser Art und Wei­se prä­sen­tiert wer­den, auch wenn es nicht beson­ders erwähnt oder aus­drück­lich geschrie­ben ist.

Auch ist der vom ihm zur Schau gestell­te „Tri­umph“ auf sei­nem Face­book Account über einen Bescheid nach § 170 Abs. 2 der StPO nicht ganz zu ver­ste­hen. (Es geht um ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wg. Volks­ver­het­zung das ein­ge­stellt wur­de). Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren kann jeder­zeit wie­der eröff­net wer­den – wenn neue/weitere Bewei­se vorliegen.

Und soweit wir aus Pres­se­be­rich­ten wis­sen, ging es bis­her immer nur um einen Face­book Account. Er besaß/besitzt ja meh­re­re Face­book Accounts und die­se eben­falls rech­ten Inhal­te wur­den bis­her in der Öffent­lich­keit noch nicht wei­ter betrachtet.

So z.B. Bil­der, die ihn in der Uni­form der Feu­er­wehr Essen neben rech­ten Inhal­ten auf einem sei­ner Face­book Accounts zei­gen. Und wei­te­re rech­te und ras­sis­ti­sche Inhal­te sol­len sich dort wiederfinden.

Aber dafür ist ja jetzt die Ver­öf­fent­li­chung des Schrei­bens von S. Tomc­zak nütz­lich, zeigt sie doch das Akten­zei­chen, so dass wei­te­res Beweis­ma­te­ri­al evtl. direkt und ohne Umwe­ge nun unmit­tel­bar der Staats­an­walt­schaft über­sen­det wer­den kann.

Screenshot Facebook Account Sven Tomczak.

Screen­shot Face­book Account Sven Tomczak.