Nun ja, ein Artikel auf der FB Seite des aktuell im „Männerkampf“ um Wahlkampfstrategie (offenes rassistisches und völkisches Auftreten oder Wolf im Schafspelz als „bürgerlich und konservativ” auftreten) unterlegenen Marco Papenberg aus Oberhausen spricht für sich. Er schreckt auch nicht davor zurück, für seine rassistische und faschistische Agenda Kinder – in dem Fall seine eigene Enkelin, zu instrumentalisieren. Die Kommentare unter dem Artikel, auch von Papenberg sind eindeutig.
Auch die “Gefällt mir”-Bekundungen von z.B. Mitgliedern der AfD NRW dazu – Pierre Jung, Guido Reil, Theo Gottschalk u.a., aber auch von AfDler*innen aus Oberhausen wie Marion Mühlenfeld (Bewerberin bei der Kommunalwahl in OB) oder weiteren aus dem Umfeld der AfD in OB wie Reinhard Mainka (Postet offen rassistische, frauenverachtene und sexistische Inhalte, hat auch den Bürgermeisterkandidaten der #fckAFD W. Kempkes in der Freundesliste) zeigen erneut was von den Faschisten der #fckAFD zu halten ist. Auch ist Papenberg ja zeitweise für die AfD in Dorsten zusammen mit Faschisten wie dem ebenfalls zurückgetretenen Vorstandsmitglied der AfD Oberhausen, Sven Tomczak oder dem Reichsbürger Michael Wasnick unterwegs bei Wahlkampfaktionen – soviel zu angeblicher Distanzierung von Rassismus und faschistischen Vorstellungen bei der AfD, die es nie gab oder geben wird.
Eine Frage an das Jugendamt der Stadt Oberhausen hätten wir da aber noch: Marco Papenberg hat einen 8 Jährigen Sohn L. mit Umgangsrecht – erinnert sei an die Zeitungsartikel in der Lokalpresse vor einigen Jahren dazu – sein Gejammere darüber, dass er damals kein Umgangsrecht bekommen sollte. Dient ein solches Verhalten tatsächlich dem Kindeswohl? Ob das nicht einmal einer Überprüfung wert wäre, wenn Kinder für eine rassistische Agenda von einem Faschisten instrumentalisiert werden?
Da wir davon ausgehen, dass relativ schnell sobald Papenberg das hier liest wie immer Artikel gelöscht werden, werden wir den gesicherten Kommentarverlauf dann auch als Screenshot zur Dokumentation veröffentlichen.