Isla­mis­ti­scher Pro­pa­gan­da­stand in Oberhausen

Zum wie­der­hol­ten Mal tra­ten am Sams­tag, 10. Janu­ar 2026, Isla­mis­ten die der am 25.11.2025 vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um ver­bo­te­nen Grup­pe „Rea­li­tät Islam“ zuzu­ord­nen sind in Ober­hau­sen auf.
An einem Pro­pa­gan­da­stand unter­halb der ÖPNV-Hal­te­stel­le am Cen­tro wur­den Passant*innen aktiv ange­spro­chen und auf­ge­for­dert, eine anti­se­mi­ti­sche Peti­ti­on der Grup­pie­rung zu unter­zeich­nen, die sich expli­zit gegen das Exis­tenz­recht Isra­els und die geschicht­lich begrün­de­te Ver­ant­wor­tung der BRD richtet.

„Rea­li­tät Islam“, eben­so wie die zeit­gleich ver­bo­te­ne Grup­pe „Gene­ra­ti­on Islam“ zählt zur 1953 in Jor­da­ni­en gegrün­de­ten, und seit 2003 in Deutsch­land mit einem Betä­ti­gungs­ver­bot beleg­ten trans­na­tio­na­len isla­mis­ti­schen Bewe­gung „Hizb ut-Tah­r­ir“, wel­che für einen glo­ba­len „Kali­fat­staat „ unter der Gesetz­ge­bung der „Sha­ria“ kämpft.
Schon im Dezem­ber 2025 erreich­ten uns Berich­te von Schüler*innen eines Ober­hau­se­ner Berufs­kol­legs, dass Mit­glie­der die­ser Grup­pe an ihrer Schu­le offen­siv, emo­tio­na­li­sie­rend und mit Nach­druck um Unter­schrif­ten für die­se Peti­ti­on gewor­ben hätten.

Die­se isla­mis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Raum­nah­me muss unter­bun­den werden.

Wir fra­gen uns, wel­chen Wert ein Betä­ti­gungs­ver­bot des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um bei faschis­ti­schen Grup­pen hat, wenn die­se den­noch öffent­li­che Info­stän­de durch­füh­ren kön­nen. Wir fra­gen uns, wel­che Ver­ant­wor­tung die @Stadt Ober­hau­sen und das Manage­ment des @Westfield Cen­tro im Kampf gegen Anti­se­mi­tis­mus übernehmen.

Kei­nen Raum für Faschis­mus – *weder für deutsch-natio­na­len, *noch für islamistischen!

GEGEN JEDEN ANTISEMITISMUS!