Pres­se­mit­tei­lung von ES REICHT! – Ober­hau­sen soli­da­risch gegen Rechts, nicht nur zu den Umstän­den der Beer­di­gung des Ober­hau­se­ner Sho­ah-Leug­ners Hen­ry Hafenmayer

Wir, das Bünd­nis ES REICHT – Ober­hau­sen soli­da­risch gegen Rechts, fin­den die Umstän­de uner­träg­lich, unter denen die sterb­li­chen Über­res­te des Nazis Hafen­may­er auf dem Süd­west­kirch­hof in Stahns­dorf beer­digt wur­den. Es ist ein Skan­dal, dass den sterb­li­chen Über­res­ten eines Anti­se­mi­ten, der selbst noch als Ange­klag­ter im Gerichts­saal des Land­ge­richts Duis­burg im Sep­tem­ber 2019 in sei­nem Schluss­wort for­der­te: […] die glo­ba­le End­lö­sung der Juden­fra­geDer jüdi­sche Para­sit müs­se aus allen Wirts­völ­kern ent­fernt wer­den […], dort ein Platz gebo­ten wird.

Die wohl­klin­gen­den Wor­te des Bedau­erns über den „Vor­fall“ und des ver­bal arti­ku­lier­ten Auf­ar­bei­tungs­wil­lens der Evan­ge­li­schen Kir­che Ber­lin-Bran­den­burg-schle­si­sche Ober­lau­sitz (EKBO) dazu haben wir vernommen.

Der ent­stan­de­ne Scha­den ist unse­rer Ansicht nach jedoch nicht wirk­lich wie­der zu regulieren.

Es war sicher­lich auch in Tei­len eine von Nazis so geplan­te Insze­nie­rung, inklu­si­ve ein­kal­ku­lier­ter media­ler Reak­ti­on, mit der sie indi­rekt ihren Anti­se­mi­tis­mus zur Schau stel­len konnten.
Es gibt mehr offe­ne Fra­gen zu den Umstän­den der Beer­di­gung als Antworten.
Sofern die sterb­li­chen Über­res­te von H. auf dem Süd­west­kirch­hof in Stahns­dorf ver­blei­ben – an wel­chem Ort dort auch immer – wird es eine „Kult­stät­te“ von hohem Sym­bol­wert für Antisemit*innen und Nazis bleiben.

Wir wür­den, wie in ande­ren Fäl­len (auch his­to­risch) gehand­habt, die anony­me Ver­streu­ung der sterb­li­chen Über­res­te des Anti­se­mi­ten H. als die ein­zig ange­mes­se­ne Art des Umgangs empfinden.

Aber so, wie die „Ange­le­gen­heit“ bis­her gelau­fen ist, ste­hen der Umgang und die bis­her bekann­ten Abläu­fe letzt­lich auch sym­pto­ma­tisch für den Umgang mit Anti­se­mi­tis­mus: klein­re­den, igno­rie­ren und als ver­meint­li­che „Mei­nungs­äu­ße­rung“ bezeichnen.
Doch das aus Wor­ten Taten wer­den, dass wis­sen wir alle nur zu gut.

Es soll­te dar­über hin­aus nicht ver­ges­sen wer­den, dass die diver­sen von Hafen­may­er betrie­be­nen Web­sei­ten und Social-Media-Accounts noch immer vor­han­den sind. Die­se trie­fen nur so von frei zugäng­li­cher NS-Ver­herr­li­chung und Antisemitismus.
Wir for­dern daher die zustän­di­gen Behör­den und Insti­tu­tio­nen auf, die­se schnellst mög­lich zu ent­fer­nen, damit die von Hafen­may­er ver­brei­te­ten Inhal­te zumin­dest über die­sen Weg kei­ne wei­te­re Ver­brei­tung mehr finden.

Jah­re­lang konn­te H. rela­tiv straf­frei sei­ne unter­schied­lich geäu­ßer­ten Ver­nich­tungs­fan­ta­sien öffent­lich verbreiten.
Antifaschist*innen aus Ober­hau­sen haben nahe­zu alle Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn beglei­tet und doku­men­tiert, es war ent­setz­lich zu hören und zu sehen, wie min­des­tens schlam­pig, wenn nicht sogar fahr­läs­sig, ermit­telt wur­de. Antifaschist*innen hat­ten bes­se­re und genaue­re Infor­ma­tio­nen zu dem trei­ben von H., als die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den. Richter*innen spra­chen in ihren Urteils­be­grün­dun­gen bei zur Bewäh­rung aus­ge­setz­ten Frei­heits­stra­fen von „Warn­schüs­sen“ gegen­über H., wäh­rend die­ser sei­ne anti­se­mi­ti­schen Inhal­te und NS-Ver­herr­li­chun­gen am sel­ben Tage auf sei­ner Web­sei­te fortsetzte.
Die Urtei­le die es gab waren aus unse­rer Sicht ekla­tan­te Fehl­ent­schei­dun­gen. Auch for­mal­ju­ris­tisch wären da sicher­lich deut­lich kla­re­re Bekennt­nis­se gegen anti­se­mi­ti­sche Ver­nich­tungs­for­de­run­gen und Holo­caust­leug­nung mög­lich gewesen.

Gegen jeden Antisemitismus!
Nie wie­der!

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